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BENUTZUNGSORDNUNG


GEBÜHRENÜBERSICHT
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ANMELDUNG

(1) Zur Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift den Leitfaden der Stadtbücherei anzuerkennen.

(2) Von Benutzern unter 14 Jahren wird die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters auf dem Anmeldeformular gefordert. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich mit seiner Unterschrift zur
Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Kosten.

(3) Juristische Personen, Institute und Personenvereinigungen melden sich durch schriftlichen Antrag ihres Vertretungsberechtigten an.

(4) Die Benutzer sind verpflichtet, der Stadtbücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift sofort mitzuteilen.

BENUTZUNGSORDNUNG

Benutzerausweis nach oben

(1) Die Benutzung der Stadtbücherei ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis möglich.

(2) Der Ausweis ist nicht übertragbar. Sein Verlust ist der Stadtbücherei sofort anzuzeigen.
Für Schaden, der durch Missbrauch des Ausweises entsteht, haftet der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter.

(3) Die Erstausstellung des Benutzerausweises und die Neuausstellung bei dessen Verlust sind gebührenpflichtig
(vgl. Gebührenübersicht).

(4) Ausgeliehene Medien können gegen eine Gebühr vorbestellt werden.
werden. Nähere Informationen erteilt die Stadtbücherei.

Entleihung

(1) Nur gegen Vorlage des Benutzerausweises können die Medien für die festgesetzte Leihfrist entliehen werden.

(2) Die Leihfrist beträgt für
Bücher 4 Wochen,
für Zeitschriften, CDs, DVDs und Spiele 2 Wochen (ohne Verlängerung)

(3) Die Leihfrist für Bücher kann zweimal um weitere 4 Wochen persönlich, telefonisch, per Fax oder schriftlich verlängert werden soweit keine Vorbestellung vorliegt.

Leihfristüberschreitung nach oben

(1) Wird die Leihfrist überschritten, so ist ab dem dritten Tag der Fälligkeit ein Versäumnisentgelt fällig, unabhängig davon, ob eine schriftliche bzw. telefonische Mahnung erfolgte (vgl. Gebührenübersicht).

(2) Ist die Rückgabe zu einem festgesetzten Termin nicht erfolgt, werden die fälligen Medien zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

Ausleihbeschränkung

(1) Die Anzahl der Medien, die an einen Benutzer ausgeliehen werden, kann beschränkt werden, wenn die zwingende
Notwendigkeit besteht.

(2) Solange ein Benutzer mit der Rückgabe der Medien in Verzug ist oder geschuldete Entgelte nicht entrichtet hat, ist er von einer weiteren Benutzung der Bücherei ausgeschlossen.

Fernleihe

Im Bestand der Stadtbücherei nicht vorhandene Bücher können über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien der Deutschen Leihverkehrsordnung gegen ein Entgelt beschafft werden. Nähere Informationen erteilt die Stadtbücherei.

Internet

Die Internet-Arbeitsplätze der Stadtbücherei können gegen ein Entgelt (vgl. Gebührenübersicht) genutzt werden. Termine können in der Stadtbücherei persönlich oder telefonisch reserviert werden.
Alle Benutzer müssen eine Einverständniserklärung unterschreiben, bei Benutzern unter 16 Jahren ist die einmalige schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Behandlung der Medien, Haftung

(1) Alle Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung oder Verlust ist der Benutzer schadensersatzpflichtig, bei Minderjährigen deren gesetzlicher Vertreter.

(2) Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen.

(3) Verlust oder Beschädigung von Medien sind der Stadtbücherei sofort zu melden. Beschädigte oder verloren gegangene Medien müssen vom Entleiher wiederbeschafft werden. Der Schadensersatz bemisst sich nach den
Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.

(4) Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist unzulässig.

(5) Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer.

(6) Für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung der Medien an privaten elektronischen Geräten
entstehen, übernimmt die Stadtbücherei keine Haftung.

Allgemeines nach oben

(1) Die Stadtbücherei ist eine öffentliche, kulturelle Einrichtung der Stadt Töging a. Inn. Sie dient der allgemeinen Information, Weiterbildung und Unterhaltung.

(2) Die Benutzung der Stadtbücherei steht jedermann auf privatrechtlicher Grundlage offen.

(3) Die Benutzung ist unentgeltlich.
Entgelte für besondere Leistungen sowie Säumniskosten werden nach der zu diesem Leitfaden gehörenden Gebührenübersicht der jeweils gültigen Fassung erhoben.

Hausordnung

(1) Die Leitung der Stadtbücherei sowie die von ihr beauftragten Mitarbeiterinnen nehmen in der Stadtbücherei das Hausrecht wahr. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

(2) Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder in der Benutzung der
Stadtbücherei beeinträchtigt werden.

(3) Rauchen und Essen sind in der Stadtbücherei nicht gestattet. Getränke aus dem Automaten sind
im dafür vorgesehenen Lese-Cafe zu trinken.

(4) Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände übernimmt die Stadtbücherei keine Haftung.

Zuwiderhandlungen, Ausschluß von der Benutzung

Benutzer, die gegen die Bestimmungen dieses Leitfadens der Stadtbücherei schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauerhaft oder für eine beschränkte Zeit von der Benutzung der Stadtbücherei ausgeschlossen
werden.

Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2002 in Kraft.

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Jahresbeitrag
Erwachsene: 6,00 EUR

Ausweis
Einmalige Gebühr bei Antragstellung bzw. Ausstellung des Büchereiausweises.

Für Personen ab 18 Jahre 2,50 Euro
Für Personen bis 18 Jahre 1,00 Euro

Ausstellung eines Ersatzausweises 2,50 Euro

Versäumnisentgelte pro Medium und Woche ab dem 3. Tag nach Fälligkeit
Für Erwachsene 0,50 Euro
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 0,25 Euro

zzgl. Porto bzw. Telefongebühren

Vorbestellung eines Mediums 0,50 Euro

Bestellung im Fernleihverkehr pro Medium 2,00 Euro

Internet
pro angefangene halbe Stunde 1,00 Euro

Kopiernutzung DINA4-Kopie 0,20 Euro, DINA3-Kopie 0,40 Euro

Internet-Ausdruck pro Seite 0,20 Euro

Kataloglisten - Ausdruck pro Seite 0,25 Euro

Beschädigung an einem Medium bei Reparatur: tatsächliche Kosten, Reparatur nicht möglich: Medienersatz

Ersatz für sonstige Beschädigungen
Hüllen von MCs 0,50 Euro
Coverersatz 0,50 Euro
EDV Etiketten 0,50 Euro
Sonstige Etiketten 0,20 Euro

Verlust eines Mediums Mediumersatz

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