(1) Zur Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift den Leitfaden der Stadtbücherei anzuerkennen. (2) Von Benutzern unter 14 Jahren wird die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters auf dem Anmeldeformular gefordert. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich mit seiner Unterschrift zur (3) Juristische Personen, Institute und Personenvereinigungen melden sich durch schriftlichen Antrag ihres Vertretungsberechtigten an. (4) Die Benutzer sind verpflichtet, der Stadtbücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift sofort mitzuteilen. Benutzerausweis nach oben (1) Die Benutzung der Stadtbücherei ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis möglich. (2) Der Ausweis ist nicht übertragbar. Sein Verlust ist der Stadtbücherei sofort anzuzeigen. (3) Die Erstausstellung des Benutzerausweises und die Neuausstellung bei dessen Verlust sind gebührenpflichtig (4) Ausgeliehene Medien können gegen eine Gebühr vorbestellt werden. Entleihung (1) Nur gegen Vorlage des Benutzerausweises können die Medien für die festgesetzte Leihfrist entliehen werden. (2) Die Leihfrist beträgt für (3) Die Leihfrist für Bücher kann zweimal um weitere 4 Wochen persönlich, telefonisch, per Fax oder schriftlich verlängert werden soweit keine Vorbestellung vorliegt. Leihfristüberschreitung nach oben (1) Wird die Leihfrist überschritten, so ist ab dem dritten Tag der Fälligkeit ein Versäumnisentgelt fällig, unabhängig davon, ob eine schriftliche bzw. telefonische Mahnung erfolgte (vgl. Gebührenübersicht). (2) Ist die Rückgabe zu einem festgesetzten Termin nicht erfolgt, werden die fälligen Medien zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Ausleihbeschränkung (1) Die Anzahl der Medien, die an einen Benutzer ausgeliehen werden, kann beschränkt werden, wenn die zwingende (2) Solange ein Benutzer mit der Rückgabe der Medien in Verzug ist oder geschuldete Entgelte nicht entrichtet hat, ist er von einer weiteren Benutzung der Bücherei ausgeschlossen. Fernleihe Im Bestand der Stadtbücherei nicht vorhandene Bücher können über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien der Deutschen Leihverkehrsordnung gegen ein Entgelt beschafft werden. Nähere Informationen erteilt die Stadtbücherei. Internet Die Internet-Arbeitsplätze der Stadtbücherei können gegen ein Entgelt (vgl. Gebührenübersicht) genutzt werden. Termine können in der Stadtbücherei persönlich oder telefonisch reserviert werden. Behandlung der Medien, Haftung (1) Alle Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung oder Verlust ist der Benutzer schadensersatzpflichtig, bei Minderjährigen deren gesetzlicher Vertreter. (2) Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. (3) Verlust oder Beschädigung von Medien sind der Stadtbücherei sofort zu melden. Beschädigte oder verloren gegangene Medien müssen vom Entleiher wiederbeschafft werden. Der Schadensersatz bemisst sich nach den (4) Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist unzulässig. (5) Für Schäden, die durch den Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer. (6) Für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung der Medien an privaten elektronischen Geräten Allgemeines nach oben (1) Die Stadtbücherei ist eine öffentliche, kulturelle Einrichtung der Stadt Töging a. Inn. Sie dient der allgemeinen Information, Weiterbildung und Unterhaltung. (2) Die Benutzung der Stadtbücherei steht jedermann auf privatrechtlicher Grundlage offen. (3) Die Benutzung ist unentgeltlich. Hausordnung (1) Die Leitung der Stadtbücherei sowie die von ihr beauftragten Mitarbeiterinnen nehmen in der Stadtbücherei das Hausrecht wahr. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. (2) Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder in der Benutzung der (3) Rauchen und Essen sind in der Stadtbücherei nicht gestattet. Getränke aus dem Automaten sind (4) Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände übernimmt die Stadtbücherei keine Haftung. Zuwiderhandlungen, Ausschluß von der Benutzung Benutzer, die gegen die Bestimmungen dieses Leitfadens der Stadtbücherei schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauerhaft oder für eine beschränkte Zeit von der Benutzung der Stadtbücherei ausgeschlossen Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2002 in Kraft. nach oben GEBÜHRENÜBERSICHTnach oben Jahresbeitrag Ausweis Für Personen ab 18 Jahre 2,50 Euro Ausstellung eines Ersatzausweises 2,50 Euro Versäumnisentgelte pro Medium und Woche ab dem 3. Tag nach Fälligkeit zzgl. Porto bzw. Telefongebühren Vorbestellung eines Mediums 0,50 Euro Bestellung im Fernleihverkehr pro Medium 2,00 Euro Internet Kopiernutzung DINA4-Kopie 0,20 Euro, DINA3-Kopie 0,40 Euro Internet-Ausdruck pro Seite 0,20 Euro Kataloglisten - Ausdruck pro Seite 0,25 Euro Beschädigung an einem Medium bei Reparatur: tatsächliche Kosten, Reparatur nicht möglich: Medienersatz Ersatz für sonstige Beschädigungen Verlust eines Mediums Mediumersatz |